Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlung in der PKV
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Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlung in der PKV

Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlung in der PKV

Die PKV bietet ihren Versicherten unterschiedliche Tarife an – vom Basisschutz bis zum Spitzenschutz. Anders als GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog bezahlt, kann man als Versicherter der PKV seinen Versicherungsschutz nach seinen individuellen Bedürfnissen und Präferenzen auswählen. Mit dieser Wahl beeinflusst der Versicherte seine Prämienhöhe.

Nachteil ist dass der einmal in der PKV gewählte, bzw. vereinbarte Versicherungsschutz lebenslang gültig ist. Auch in Zusammenhang mit Änderungen im Gesundheitswesen kann dieser nicht verändert werden. Leistungskürzungen aber sind bei der PKV ausgeschlossen. Privatversicherte kennen die Kosten, die ihre Gesundheit kostet, so auch beim Zahnersatz und anderen Zahnbehandlungen. Die Versicherten der PKV erhalten nämlich eine Rechnung über die vom jeweiligen Arzt erbrachten Leistungen und müssen diese auch zunächst selbst begleichen. Aufgrund dieses Prinzips der Kostenerstattung sowie eines Selbstbehaltes, den die meisten PKV-Tarife enthalten, haben die Versicherten der PKV einen hohen Anreiz, sich kostenbewußt zu verhalten. In Zusammenhang mit Zahnersatz und Zahnbehandlung bietet die PKV ihren Versicherten deutlich höheren Schutz. Einige Tarife erstatten die Kosten bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrages des Arztes. Es gibt jedoch auch bei der PKV Begrenzungen auf Höchstbeträge. Die Rückerstattungen sind in der Regel gestaffelt nach Versicherungsjahren.

Welche Leistungen in welcher Höhe zurückerstattet werden von der PKV ist abhängig von dem Tarif, den der privat Versicherte mit seiner Krankenversicherung vereinbart hat. Das Leistungsspektrum im Bereich Zahnmedizin ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Darüber hinaus variieren diese Leistungen von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die meisten Tarife enthalten aber in der Regel bereits Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden.
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Autor: Sabrina Fries
11. Jun. 2007