Die Private Krankenversicherung
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Die Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung

Freiberufler, Selbständige oder Personen, die mit ihrem Brutto-Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat Kranken zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei den Beamten und Angestellten bei 47.700 Euro Bruttogehalt.
Selbständige und Freiberufler dagegen können sich unabhängig vom Einkommen privat Kranken versichern. Private Krankenversicherung bieten gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen den Vorteil, dass die Beiträge niedriger und die Leistungen erheblich besser sind. Die Beiträge der privaten Krankenkassen können teilweise 200 Euro günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Die freiwillig gesetzliche Versicherung bemisst die Beiträge am Einkommen, die Private Krankenversicherung ist vollkommen unabhängig vom Einkommen.
Wer sich für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung interessiert, muss einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen. Bei der Antragsstellung muss er zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten, auch wenn diese in der Vergangenheit liegen. Ist ein Interessent nach den Normen der Privaten Krankenversicherung nicht gesund, wird er in der Regel abgelehnt. Bei kleineren ?Leiden? wird meist ein Risikozuschlag erhoben, der die Gesellschaft gegen diese Krankheit absichert. Eine weitere Möglichkeit, die die Private Krankenversicherungsgesellschaft hat, ist, die Krankheit komplett aus dem Versicherungsumfang auszuschließen. Dies hat jedoch für den Versicherungsnehmer enorme Nachteile.
Kommen der Antragsteller und die Private Krankenversicherung ins Geschäft und tritt danach eine Krankheit bei dem Versicherungsnehmer auf, kann die Private Krankenversicherung in diesem Falle keinen Risikozuschlag erheben.
Weiterhin gilt: einmal privat versichert, immer privat versichert. Doch auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Wechsel aus der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn der Beamte beispielsweise unter die Jahresbruttogehaltsgrenze fällt. In diesem Fall kann er in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln.
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Autor: Elke Lohre
01. Oct. 2007