Krankenversicherung - Unterschiedliche Leistungserbringung
Die gesetzliche Krankenversicherung schließt grundsätzlich zur Versorgung der Mitglieder mit den einzelnen Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser spezielle Verträge ab.
Muss das versicherte Mitglied einer gesetzlichen Versicherung behandelt werden, gibt es seine Krankenversicherungskarte ab, um vom jeweiligen Partner der Krankenversicherung behandelt zu werden.
Die Kosten, die dadurch entstehen, muss die Gesetzliche an die dafür zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen bezahlen. Diese rechnen dann mit den angeschlossenen Interessenmitgliedern ab.
Anders gestalten sich die Abrechnungsmodalitäten für den Versicherten einer privaten Krankenversicherung. Denn hier gilt das Mitglied selber als ein Vertragspartner des behandelnden Arztes und der jeweiligen Klinik.
Erfolgt eine Behandlung, entsteht im selben Moment ein Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Arzt.
Danach erhält der Versicherte die Rechnung direkt beim Arzt oder über die private Verrechnungsstelle (PVS).
Die Form des vorher gewählten Tarifes ist dabei von entscheidender Bedeutung, um die Rechnung bezahlen zu können.
Dafür stehen einzelne Tarife zur Verfügung, die mit oder ohne einen Selbstbehalt ausgestattet sind.
Somit kann die Rechnung nach einer Behandlung selber beim Arzt bezahlt werden, oder die versicherte Person reicht diese zur Kostenerstattung bei der Privaten ein, damit diese dort überprüft werden kann.
Ist dies erfolgt, wird der Betrag, der durch die Behandlung entstanden ist, auf das Konto des Versicherten überwiesen, der damit die jeweilige Arztrechnung begleichen kann.
Handelt es sich um eine gravierender Erkrankung, sodass ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik notwendig wird, muss in der Regel mit weitaus höheren Kosten gerechnet werden. Dann gilt jedoch, dass der Patient nicht selber in Vorkasse gehen muss.
Beim Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenversicherung erhält der Versicherte dann eine Chip- Card, die alle relevanten Daten über den Patienten enthält.
Bei einer stationären Aufnahme kann dann anhand dieser Chip- Card ermittelt werden, wie sich der Leistungsumfang des Patienten gestaltet, was im Einzelnen Angaben über Regel- wie auch Wahlleistungen beinhaltet.
Auch sind verwaltungsrelevante Daten gespeichert, damit das behandelnde Krankenhaus direkt mit dem jeweiligen Versicherer abrechnen kann.
Unterschiedliche Konditionen zwischen den einzelnen Versicherern sollten daher vor dem Abschluss eines Vertrages eingeholt werden, um einen Krankenversicherung Vergleich anstellen zu können.
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Autor: Max Paul
16. Jul. 2007
Autor: Max Paul
16. Jul. 2007
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