Wechsel in die private Krankenversicherung
Der Grund liegt in der hohen Quote die vom Einkommen auf Steuern und Abgaben entfällt. Ein erheblicher Bestandteil dieser Sozialabgaben entfällt auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Je nachdem, bei welcher Versicherung der Arbeitnehmer versichert ist, fallen im Durchschnitt rund vierzehn Prozent vom Bruttolohn als Beitrag an. Die Hälfte zahlt der Arbeitnehmer, der Rest wird vom Arbeitgeber beglichen.
Doch nicht nur, dass die gesetzliche Krankenversicherung sehr teuer ist. Der Versicherte muss auch noch mit einem eingeschränkten Leistungskatalog rechnen und dazu eine ganze Reihe von Zuzahlungen über sich ergehen lassen, so dass die tatsächliche Belastung noch weit höher ist als in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Aber es gibt einen Silberstreif am Horizont, zumindest für einige Versicherte. Denn nicht alle Arbeitnehmer müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und die beschriebenen Nachteile fortwährend in Kauf nehmen.
Für viele besteht die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenversicherung. Hier kann erheblich an Geld gesprt werden, wie weiter unten noch erläutert wird.
Verdient ein Angestellter im Jahr mehr als 48150 Euro, kann er die Form der Krankenversicherung wechseln. Dieser Betrag wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Marke nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden darf. Letztere liegt bei 43200 Euro pro Jahr und stellt die obere Grenze bei der Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dar.
Liegt das Einkommen in ausreichender Höhe, sollte der Wechsel in die Private Krankenversicherung in jedem Fall erwogen werden. Da hier die Beiträge nicht einkommensabhängig gestaltet sind, kann viel Geld gespart werden. Wie hoch die Beiträge zur PKV letztlich sind, hängt von persönlichen Faktoren des Versicherten ab, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und medizinische Vorgeschichte.
In der privaten Krankenversicherung ist der Leistungskatalog deutlich umfangreicher als im gesetzlichen Pendant. Zuzahlungen zu Medikamenten sowie die in Deutschland vor einigen Jahren eingeführte Praxisgebühr entfallen. Auch sind einzelne Tarifbausteine flexibler zu kombinieren. So kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, der den monatlichen Beitrag senkt oder es können bestimmte Zusatzbehandlungen wie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus zugebucht werden. All dies ergibt in der Summe eine deutlich komfortablere Situation.
Die Private Krankenversicherung bietet all jenen besonders attraktive Konditionen, die jung sind und keine problematische medizinische Vorgeschichte aufweisen. Damit im Alter, wenn der Versicherte für das Versicherungsunternehmen ein höheres Risiko darstellt, die Beiträge nicht zu stark ansteigen, werden zehn Prozent der Beiträge als Altersrückstellung gebildet.
Folglich lohnt es sich für Arbeitnehmer, denen der Gang in die Private Krankenversicherung offen steht, diesen genau zu prüfen.
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Autor: Sascha Richter
18. Jan. 2008
Autor: Sascha Richter
18. Jan. 2008
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