Die ?Grüne Karte?
Um in den Ländern Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, auf Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, sowie in Serbien- Montenegro, Tschechien, Tunesien, und in die Türkei, oder in die Ukraine einreisen zu dürfen, muss man die – umgangssprachlich auch „Grüne Karte“ genannte - Grüne Versicherungskarte bei der Einreise vorlegen. Um in Italien und in Spanien einzureisen, ist sie zwar nicht notwendig, es ist aber auch in diesen Ländern besser sie dabei zu haben, obwohl auch in Italien und Spanien das so genannte „Kennzeichenabkommen“ gilt. Das bedeutet dass man keine „Grüne Karte“ benötigt. Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges gilt als Versicherungsnachweis. Das so genannte Kennzeichenabkommen gilt neben in Italien und Spanien auch in Deutschland, sowie in Belgien, in Dänemark, Estland und Finnland, sowie in Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, auf Malta, den Niederlande, Österreich, in Polen und Portugal, ebenso wie in Schweden, der Slowakei, in Slowenien, in Tschechien und Ungarn und auf Zypern. Darüber hinaus in Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Verkauft ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug, so ist er verpflichtet die „Grüne Karte“ zu vernichten. So wird Missbrauch verhindert. Die billigste Autoversicherung lässt sich über das Internet durch einen Kfz Versicherungsvergleich ausfindig machen.
Hits: 2367
Autor: Sabrina Fries
17. Jun. 2007
Autor: Sabrina Fries
17. Jun. 2007
techeins.de

