Das Leasen
Beim Leasen wird die Liquidität geschont, denn es findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt. Zudem sind in Deutschland die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Das Leasing ist jedoch nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, ansonsten sieht das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf. Das Leasing ist zudem für ein junges Unternehmen nur dann sinnvoll, wenn es auch einen Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast dadurch mindern kann. Das Leasing führt zu Nachteilen, wenn ein junges Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in Insolvenz geht. Das Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral. Das heißt für steuerrechtlich einwandfreie, entsprechend den Leasingerlassen gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber gilt daher das sie grundsätzlich bilanzneutral sind und daher nicht in der Bilanz des Leasingnehmers erscheinen, der lediglich die Leasing oder Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verzeichnet. Die Leasingkosten sind immer exakt wiederkehrende Zahlungen, die neben der zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen Kosten entstehen. Finanzielle Vorleistungen für die
Finanzierung sind bei einem Leasingvertrag nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert. Die genau auf den Tag abgestimmten Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung immer als sichere Kalkulationsgrundlage. Die genannten Vorteile von
Leasing schaffen immer Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen und eine Entsorgung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer entfällt auch, da das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben wird. Aber es ist auch anders möglich, denn das Leasen beinhaltet in einem Leasingvertrag auch oft ein Erwerbsrecht des Leasingobjekts.
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Autor: Jeanette Lüthe
27. May. 2008