Ein Nachfolger für das Unternehmen
Eine
Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist bekanntlich sehr aufwändig. Vorwiegend kommt es zum Verkauf des Unternehmens, da der noch aktuelle Unternehmensbesitzer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb gehen muss. Sodann sollte schon im Vorhinein über eine genaue Regelung nachgedacht werden, sodass der Unternehmenskauf fehlerfrei erfolgt. Vorrangig sollte ermittelt werden, welchen vorhandenen Wert die Firma überhaupt besitzt. Bei diesem Finanzplan ist es größtenteils nicht zu empfehlen, nur auf eigene Prüfer zur Wertefeststellung zu setzen, weil diese häufig falsch aufgestellt werden. Hierbei ist es ratsam, einen unabhängigen Finanzfachmann zu ordern, sodass der mögliche Käufer bei dem Firmenverkauf nicht unzufrieden ist. Daneben sollte die Firma profitabel produzieren, sodass überhaupt ein Verkauf möglich wird. Arbeitet die Firma nicht gewinnbringend, sollte eher über eine simple Schließung nachgedacht werden. Arbeitet die Firma prinzipiell profitabel, allerdings nicht so sehr, können zugeführte Finanzen hilfreich sein, um die Firma wirtschaftlich erfolgreicher führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte darüber hinaus im Vorfeld genau festgelegt werden, welche Erfahrungen der kommende Chef haben soll. Der alte Inhaber sollte im Vorfeld eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er genau festlegt, welche Begabungen der kommende Chef können muss. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten schon im Vornherein exzellent angehen und es entstehen am Ende keinen Unmut über die Leitung des Betriebes. Der alte Unternehmensbesitzer sollte ebenso klarstellen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Übergabe zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem aktuellen Unternehmensbesitzer eine ändernde Anpassung der Firmenform zu empfehlen. Wenn der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es in nahezu jedem Fall zweckmäßig, einen unabhängigen Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte punktuell prüfend in die Durchführung eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, die bei den Prozessabläufen auftreten. Besonders zweckmäßig ist ein Prüfausschuss, wenn der vorherige Besitzer ebenso nach der gesetzlichen Veräußerung einen bestimmten Anteil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen möchte oder nicht sofort alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigner vergeben werden sollen. Der Prüfer ist prinzipiell frei wählbar, es bietet sich allerdings an, Menschen aus dem nahestehenden Umfeld der Firma zu bestimmen. Das kann z.B. der Steuerberater, ein Angestellter einer Privatbank oder ebenso ein staatlich zertifizierter Unternehmensberater sein. Letzterer ist allerdings vor allem eine geldabhängige Überlegung, günstig sind diese Prüfer größtenteils allerdings nicht.
Ralph Schuenemann
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Autor: Ralph Schuenemann
04. Dec. 2008