Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist nicht immer einfach. Meistens kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, weil der bisherige Unternehmenseigner wegen der anstehenden Rente aus dem Betrieb abdanken muss. Sodann muss schon zeitig über eine genaue Maßnahme diskutiert werden, sodass dieser
Unternehmenskauf einfach abläuft. Zuerst muss geklärt werden, welchen finanziellen Wert die Firma letztlich aufweisen kann. Dabei ist es zumeist nicht zu empfehlen, allein auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Wertefeststellung zu drängen, da diese Ergebnisse oftmals nicht richtig berechnet werden. Sinnvoll ist es, einen außwertigen Finanzfachmann an zu stellen, sodass der mögliche Interessent bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Außerdem muss die Firma profitabel wirtschaften, sodass letztlich ein Verkauf vorstellbar wird. Arbeitet die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine simple Schließung diskutiert werden. Arbeitet die Firma generell profitabel, aber eher schwach, können ergänzende Finanzen helfen, um die Firma geschäftstüchtiger führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss außerdem im Vornherein exakt festgelegt werden, welche Erfahrungen der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Besitzer sollte am besten einen Steckbrief erstellen, in dem er exakt festsetzt, welche Eigenschaften der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. Dementsprechend kann man Probleme bereits vorab hervorragend bewältigen und es gibt danach keinen Unmut über die Organisation der Firma. Der alte Unternehmenseigner muss ebenfalls klarstellen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Veräußerung zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem neuen Unternehmenseigner einen Wechsel der rechtlichen Form näher zu bringen. Wenn der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, ist es in fast allen Fällen richtig, einen außwertigen Beirat anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in den Prozess einschreiten und Probleme klären, welche bei den Arbeitsschritten vorkommen. Außerordentlich richtig ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Eigner ebenso nach der amtlichen Übergabe einen gewissen Teil und an Vetorechten nehmen will oder nicht gleich alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigner vergeben werden sollen. Der Prüfer ist generell frei wählbar, es bietet sich aber an, Menschen aus dem direkten sozialen Umfeld des Betriebes zu wählen. Das kann z.B. der allg. Berater von Steuern, ein Angestellter einer Privatbank oder aber auch ein staatlich zertifizierter Berater sein. Dieser Unternehmensberater ist aber vor allem eine finanzielle Überlegung, kostengünstig sind die Unternehmensberater zumeist leider nicht.
Ralph Schuenemann
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Autor: Ralph Schuenemann
05. Oct. 2008