Gleichberechtigung für Arbeitnehmer
Sind diese Dinge wirklich so? Das AGG ist allerdings nicht entworfen worden weil es Gleichberechtigung nicht gibt. AGG ist die Kurzform für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das auf europarechtlichen Grundlagen basiert.
Mit dem AGG soll die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen wie Geschlecht oder Glaube verhindern und beseitigen. Kurz gesagt meint das AGG, jeder Mensch ist gleichberechtigt zu behandeln und hat die gleichen Anrechte auf berufliche Entfaltung. Im weiteren Gesetzestext des AGG steht auch ein Abschnitt, der auf die Verpflichtung der Arbeitgeber hinweist, seine Mitarbeiter diesbezüglich zu informieren. Wenn die Mitarbeiter informiert sind, können sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen. Das meint auch, es steht dem Chef eines Unternehmens nicht frei, ob seine Arbeitnehmer eine AGG Fortbildung machen dürfen oder nicht. Wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, sind die Folgen nicht unerheblich für das Unternehmen.
Um hier eine gute Lösung zu finden gibt es Firmen, die sich auf AGG Schulungen wie z. B, Vertriebstraining spezialisiert haben. Das hat zur Folge, dass seine Mitarbeiter vom PC aus unterrichtet werden und so viel Zeit gespart werden kann.
Inhaltlich gliedert sich die AGG Schulung in zwei Teile: Praxis und Theorie. Das AGG wird im ersten Teil erläutert und an Beispielen erklärt. Im praktischen Teil muss der Mitarbeiter dann sein Wissen umsetzen und Fragen zum AGG beantworten. Erst wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden wird ein Zertifikat über die AGG Schulung ausgestellt.
Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter vor Ort geschult werden. Bei der AGG Inhouse Schulung kommt ein Experte in das Unternehmen und hält den Unterricht dort ab. Mit welcher Schulungsform sich der Arbeitgeber am wohlsten fühlt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
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Autor: Manfred Gutacker
06. Jul. 2008
Autor: Manfred Gutacker
06. Jul. 2008
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